Ich hab diesbezüglich mal einen Polizisten gefragt, der meinte das es sich um eine reine Zugmaschine handeln muss und man gewisse Auflagen erfüllen muss ,und das haben die Schausteller
Hatte ich ja bereits erwähnt. Das Fahren im mehrfachen Gespann ist für Schaustellerbetriebe (und sonst nur noch landwirtschaftliche Betriebe) erlaubt.
Das Ganze funktioniert rechtlich nur an als Zugmaschinen zugelassenen Fahrzeugen und Traktoren.
Das entscheidende ist aber das im Rahmen dieser Regelung die Gesamtlänge des Zuges von 18,75m (plus Überhang theoretisch 20,75) nicht überschritten werden darf, sodass das Fahren im mehrfachen Gespann für die meisten Betriebe hinfällig ist.