Frage

  • Was würde denn passieren wenn ich eine Zusage erhalte , den Vertrag aber während der Bearbeitungszeit weder annehme noch ablehne ?

  • Ich denke, dann wird mit der Bewerbungsfrist die Zusage zurück genommen. Denke nicht das man eine Vertragsstrafe in Höhe von 850€ Strafgebühr fürs nicht aufbauen bekommt, plus die 4 Wochen geringe Chancen, dass deine Bewerbungen angenommen werden, d.h. immer Nachrückverfahren bzw. wenn du Premium hast, musst du dann auf die sofort Verträge zurückgreifen.

    Weil wenn du weder zu- noch absagst, kommt ja kein Vertrag zustande.

  • Ich denke, dann wird mit der Bewerbungsfrist die Zusage zurück genommen. Denke nicht das man eine Vertragsstrafe in Höhe von 850€ Strafgebühr fürs nicht aufbauen bekommt, plus die 4 Wochen geringe Chancen, dass deine Bewerbungen angenommen werden, d.h. immer Nachrückverfahren bzw. wenn du Premium hast, musst du dann auf die sofort Verträge zurückgreifen.

    Weil wenn du weder zu- noch absagst, kommt ja kein Vertrag zustande.

    danke für die Info

  • Genau, nach Ablauf der Frist gilt das Angebot als ausgeschlagen/abgelehnt, diese Plätze stehen dann automatisch allen Teilnehmern des Nachrückverfahrens zur Verfügung. Da kein Vertrag zustande gekommen ist, gibt es auch keine Strafen.