Was würde denn passieren wenn ich eine Zusage erhalte , den Vertrag aber während der Bearbeitungszeit weder annehme noch ablehne ?
Frage
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Bayernmandeln -
23. September 2020 um 11:57
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Ich denke, dann wird mit der Bewerbungsfrist die Zusage zurück genommen. Denke nicht das man eine Vertragsstrafe in Höhe von 850€ Strafgebühr fürs nicht aufbauen bekommt, plus die 4 Wochen geringe Chancen, dass deine Bewerbungen angenommen werden, d.h. immer Nachrückverfahren bzw. wenn du Premium hast, musst du dann auf die sofort Verträge zurückgreifen.
Weil wenn du weder zu- noch absagst, kommt ja kein Vertrag zustande.
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Ich denke, dann wird mit der Bewerbungsfrist die Zusage zurück genommen. Denke nicht das man eine Vertragsstrafe in Höhe von 850€ Strafgebühr fürs nicht aufbauen bekommt, plus die 4 Wochen geringe Chancen, dass deine Bewerbungen angenommen werden, d.h. immer Nachrückverfahren bzw. wenn du Premium hast, musst du dann auf die sofort Verträge zurückgreifen.
Weil wenn du weder zu- noch absagst, kommt ja kein Vertrag zustande.
danke für die Info
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Genau, nach Ablauf der Frist gilt das Angebot als ausgeschlagen/abgelehnt, diese Plätze stehen dann automatisch allen Teilnehmern des Nachrückverfahrens zur Verfügung. Da kein Vertrag zustande gekommen ist, gibt es auch keine Strafen.
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Danke für die ausführlciue Info