
Kann Wohnwagen nicht verkaufen
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Wenn du eine offene Bewerbung hast, ist der Verkauf nicht möglich. Dein Screenshot zeigt den Vertrag des Veranstalters - also der Beweis dafür, dass du eine solche Bewerbung hast. Sobald du sie ablehnst und keine weiteren offenen Bewerbungen mit diesem Wohnwagen vorhanden sind, kannst du ihn verkaufen.
Die Fehlermeldung ist also korrekt
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Ja aber doch nicht mit dem Wohnwagen
Exiguus steht ja gar nicht in der Bewerbung drin. Den habe Ich ja gar nicht angegeben
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Closed!
Fehler lag nicht an der Bewerung mit dem Mais Man, es hat sich noch eine eingeschlichen mit dem Sky Glider in der Liste. Diese Bewerbung hatte Ich nicht mehr auf dem Schirm.
Sorry und danke
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Ah, hab die Namen nicht gecheckt. Aber gut, dass du es selbst entdeckt hast
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Ich bekomme einen Fehler wenn ich meinen Wohnwagen im Lager verkaufen möchte.
Denn ich hatte mich mit 2 Wohnwagen für den aktuellen Platz beworben habe aber nur einen aufgebaut und hin transportiert.
Da die Spielzeit nun angefangen hat müsste ich doch meinen Wohnwagen im Lager verkaufen können denn er ist in keiner Bewerbung mehr enthalten. -
Ist der Wohnwagen, den du verkaufen willst auch leer?
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Hallo Markus04 ja der Wohnwagen ist leer.
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Welche Meldung kommt denn?
Kann sein, dass der dennoch für die aktuelle Veranstaltung registriert ist -
Es kommt diese Meldung:
Dieser Wohnwagen ist für laufende oder zukünftige Veranstaltungen angemeldet und kann daher derzeit nicht verkauft werden.
Ich finde allerdings nachdem dieser Wohnwagen leer, abgebaut und nicht auf einem Festplatz steht oder in einer neuen Bewerbung enthalten sollte ich ihn verkaufen können.
Denn der aktuelle Festplatz wo er mit in der Bewerbung stand läuft ja bereits und ich habe ihn nicht hin transportiert oder aufgebaut und nun währe dies sowieso nicht mehr möglich.
Deshalb sollte ein Verkauf aus meiner Sicht nun funktionieren oder geändert werden.
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Ich hätte dir beinahe zugestimmt. Das Problem ist aber:
Der Wohnwagen ist Bestandteil des Vertrags zwischen dir und dem Veranstalter. Folglich wird auch die Betriebskostenpauschale für diesen Wohnwagen fällig und deshalb darf der Wohnwagen nicht vor Begleichen der Endkosten verkauft werden.Es wäre technisch ein sehr hoher Aufwand, dieses Feature zu entkoppeln. Ich sehe das als Grenzfall, denn i.d.R. baut man ja auch den Wohnwagen auf, wenn man ihn angemeldet hat.
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Ok unter diesen Umständen verstehe ich natürlich das dies dann nicht mal eben so geändert werden kann.
Und ja dieser Fall wird wohl nicht so oft eintreffen und daher wohl nicht die Masse treffen.
DANKE!!!