@RobertF83 Der Ballonwerfen gilt als geschlossener Betrieb - das heißt wenn Du für den Betrieb Mitarbeiter eingestellt hast, sind die für andere Betriebe nicht verfügbar. Für 1 Betrieb kann man nur 1 Geschäft betreiben.
Wenn Du also ein 2. Geschäft betreiben willst, musst Du den 2. Betrieb erst Freischalten (Gründen) und für ausschließlich diesen Betrieb die Mitarbeiter einstellen die Du brauchst. Gleiches gilt übrigens auch sowohl für den Fuhrpark als auch den Wohnwägen das sie unter den Betrieben nicht ausgetauscht/umgetauscht werden können.