12. Juli 2021 um 13:35 #1 Moin,werden die Strafen bei nicht erscheinen eigebtlich für die Betriebe oder die Geschäfte ausgesprochen?GrußBecksy
12. Juli 2021 um 14:53 #2 Es gibt aktuell noch einen Bug, bei dem das aktuell im betroffenen Betrieb befindliche Geschäft als Grundlage zur Strafbemessung genommen wird. Eigentlich sollte es das Geschäft sein, das im Vertrag steht (also mit dem du dich beworben hast).Beantwortet das deine Frage?
12. Juli 2021 um 16:46 #3 Da wäre ich sogar noch drakonischer Ansicht, das dein GESAMTER Betrieb unter Ansehen leiden sollte.