Ok, also das gibt's, wir machen das so.
Natürlich kommts als aller erstes auf die max. Zulässige Anhängelast an. Verschärfte Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es meines Wissens nach nicht. Allerdings wird eingetragen aus welchen Wagen der Zug besteht und mit diesen muss eine Art Testfahrt mit Prüfern gemacht werden zwecks abbiegen, Kreisverkehr etc.
Und dadurch, dass da eine Prüfung abgelegt wurde, dürfen auch nur die im Prüfschein dokumentierten Wagen in der genannten Reihenfolge angehängt sein.
Ich glaube das war so, will jetzt meine Hand aber auch nicht ins Feuer legen. Habe mich schon länger nicht mehr damit beschäftigt.
Gern korrigieren falls es jemand genauer weiß.